Trinkwasserhygiene

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Legionellen

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Nach Kontamination

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Legionellen

Gemäß der jüngsten Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 erfolgte eine Umwandlung des bisherigen Begriffs „Gefährdungsanalyse“ in die Bezeichnung „Risikoabschätzung“.

Abhilfe bei Legionellen Befund.

Als Betreiber oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage unterliegt man strengen Auflagen, die die Trinkwasserhygiene des Gebäudes betreffen.

Wird bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen(KBE = koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasserprobe überschritten, so hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage gemäß § 51 (1) Nr. 3 der Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV) eine Risikoabschätzung (vorm. Gefährdungsanalyse) für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasserinstallation zu erstellen.

Im Rahmen eine solchen Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) wird die betroffene Trinkwasserinstallation durch eine Begehung der Anlage vor Ort auf deren hygienisch-technischen Zustand überprüft, um mögliche Gefährdungen zu lokalisieren und Ursachen für den Legionellen-Befall zu ermitteln.

Die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) wird in Form eines Gutachtens erstellen. Dieses Gutachten können Sie dann anschließend dem Gesundheitsamt vorlegen.

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Betreiberpflichten und erstellen professionellen Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für ihre Trinkwasser-Installationen.

Erstellung der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) zu einem fairen, nachvollziehbarem Preis.

Unsere Kunden

Wir betreuen Kunden in Bayern und Baden-Württemberg  aus den unterschiedlichsten Branchen, hierzu gehören:

  • Immobilienverwaltungen und Unternehmen der Gebäudewirtschaft
  • private und gewerbliche Immobilienbesitzer
  • Hotels und Wohnheime
  • Einkaufsmärkte, Großlager und Einkaufszentren
  • Behörden, Stadtverwaltungen
  • Schulen und Kindertagesstätten
  • Sportstätten und Schwimmbäder
  • Firmen und industrielle Großunternehmen
  • Architekturbüros und Bauträger

Warum Wir

  • Kurze Kostenschätzung auf Anfrage unter 0175-4133973 oder info@tm-wassertechnik.de
  • Kostenloses Angebot innerhalb von 24 Stunde
  • Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) zu einem preiswerten und fairen Preis.
  • Zeitnahe Ortsbesichtigung und Erstellung
  • Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Legionellen

Beispiel aus Gutachten

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung

1. Dokumentenprüfung

  • Prüfbericht der letzten hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen
  • Angaben zu Gebäude

  (Falls vorhanden)

  • Baupläne
  • Strangschema
  • Aktuelle Liste mit Mieternamen/Bewohnernamen
  • Dokumentationen über etwaige Reparaturarbeiten

2. Planung der Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation

  • Terminvereinbarung mit Inhaber, Bewohner, Hausmeister ….
  • Zugang zu Technikraum (Raum mit Trinkwassererwärmer)
  • Zugang zu allen Kellerräumen in denen sich Trinkwasserleitungen befinden.
  • Zugang zu ausgewählten Wohn- / Gewerbeeinheiten, um Temperaturmessungen durchzuführen.

3. Durchführung der Ortsbesichtigung

Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasserinstallation

  • Fotodokumentation von Hauswasseranschluss, Zulauf zu Trinkwassererwärmer, Sicherungseinrichtungen, Werkstoffe, Bauteile, Absperrungen, Zirkulationsventile,Trinkwassererwärmer, Armaturen, stagnierende Trinkwasserleitungen…
  • Fotodokumentation aller Abweichungen der a.a.R.d.T.

Überprüfung wichtiger Betriebsparameter

  • Messung der Temperaturen am Warmwasser-Austritt und Zirkulations-Eintritt des Trinkwassererwärmer mit Datenlogger
  • Messung der Temperaturen der Steigstränge an geeigneten Entnahmestellen. (Warm- und Kaltwasser)
  • Ortung und Nummerierung der Steigstränge

4. Erstellung des Gutachtens

  • Zusammenführung aller Dokumente
  • Einarbeitung der Objektdaten und verfügbaren Dokumente in das Gutachten
  • Auswertung der Messgeräte
  • Auswertung der Foto-Dokumentation
  • Deutung der orientierenden Untersuchung
  • Wohnung/Raum Zuordnung der Steigstränge
  • Erstellung von Strangskizze/Strangschema
  • Darstellung des Ist-Zustandes der Trinkwasserinstallation in Bild und Schrift
  • Prüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der a.a.R.d.T
  • Benennung der hieraus entstehenden Gefahr für die Trinkwasserhygiene
  • Benennung der Handlungsempfehlungen/Maßnahmen
  • Erstellung der Zusammenfassung
  • Erstellung der Übersicht der Handlungsempfehlungen
  • Benennung von Umsetzungszeitraum für Handlungsempfehlungen/Maßnahmen
  • Erstellung des Anhanges

5. Erstellung von Probenahmeplan für die „weitergehende Untersuchung“

  • Benennung der Probenahmestellen
  • Erstellung von Orientierungshilfe (Stangeschema) für Probenehmer

6. Beratung nach Auswertung der „weitergehenden Untersuchung“

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Kontakt und beratung