Trinkwasserhygiene

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Legionellen

Kostenfreies Angebot auf Anfrage unter 0175-4133973 oder info@tm-wassertechnik.de

Nach Legionellen-Kontamination
≥ 100 KBE/100ml

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Legionellen

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten, indem wir eine professionelle Risikoabschätzung (früher als Gefährdungsanalyse bezeichnet) für Ihre Trinkwasserinstallationen erstellen.

 

Gemäß der jüngsten Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 wurde der bisherige Begriff „Gefährdungsanalyse“ in „Risikoabschätzung“ geändert.

Als Betreiber oder Eigentümer einer Wasserversorgungsanlage unterliegt man strengen Auflagen, die die Trinkwasserhygiene des Gebäudes betreffen.

Wird bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen (KBE = koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasserprobe überschritten, so hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage gemäß § 51 (1) Nr. 3 der Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV) eine Risikoabschätzung (vorm. Gefährdungsanalyse) für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasserinstallation zu erstellen.

Unsere Kunden

Wir betreuen Kunden in Bayern und Baden-Württemberg aus den unterschiedlichsten Branchen, hierzu gehören:

  • Immobilienverwaltungen & Unternehmen der Gebäudewirtschaft
  • Eigentümer (private und gewerbliche Immobilienbesitzer)
  • Hotels
  • Einkaufsmärkte, Großlager & Einkaufszentren
  • Behörden & Stadtverwaltungen
  • Sportstätten & Schwimmbäder
  • Firmen & industrielle Großunternehmen
  • Architekturbüros & Bauträger

Warum Wir

  • Kurze Kostenschätzung auf Anfrage unter 0175-4133973 oder info@tm-wassertechnik.de
  • Kostenloses Angebot innerhalb von 24 Stunden
  • Erstellung der Risikoabschätzung zu einem fairen, nachvollziehbarem Preis.
  • Zeitnahe Ortsbesichtigung und Erstellung
  • Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
  • Als unabhängiger Gutachter garantiere ich Objektivität und Neutralität in meinen Beurteilungen. Es bestehen keinerlei Interessenkonflikte, da ich weder in Verbindung zu dem Labor, das in die Untersuchungen involviert ist, noch zu den beteiligten Firmen stehe. Mein Hauptanliegen ist es, eine unvoreingenommene und präzise Bewertung zu liefern, die ausschließlich auf sachlichen Daten und etablierten wissenschaftlichen Methoden basiert.

  • Firmensitz zentral liegend in Augsburg.

  • Anerkannter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im DVQST e.V. [Mitgl. -Nr: O135]

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) Legionellen

Ortsbesichtigung

Beispiel aus Gutachten

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung

1. Dokumentenprüfung

  • Prüfbericht der letzten hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen
  • Angaben zu Gebäude
  • Baupläne
  • Strangschema
  • Aktuelle Liste mit Mieternamen/Bewohnernamen
  • Dokumentationen über etwaige Reparaturarbeiten

2. Planung der Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation

  • Terminvereinbarung mit Betreiber, Eigentümer, Hausverwaltung
  • Zugang zu Technikraum (Raum mit Trinkwassererwärmer)
  • Zugang zu allen Kellerräumen, in denen sich Trinkwasserleitungen befinden.
  • Zugang zu ausgewählten Wohn- / Gewerbeeinheiten, um Temperaturmessungen durchzuführen.

3. Durchführung der Ortsbesichtigung

Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasserinstallation

  • Fotodokumentation von Hauswasseranschluss, Zulauf zu Trinkwassererwärmer, Sicherungseinrichtungen, Werkstoffe, Bauteile, Absperrungen, Zirkulationsventile, Trinkwassererwärmer, Armaturen, stagnierende Trinkwasserleitungen …
  • Fotodokumentation aller Abweichungen der a.a.R.d.T.

Überprüfung wichtiger Betriebsparameter

  • Messung der Temperaturen am Warmwasser-Austritt und Zirkulation-Eintritt des Trinkwassererwärmer mit Datenlogger
  • Messung der Temperaturen der Steigstränge an geeigneten Entnahmestellen. (Warm- und Kaltwasser)
  • Ortung und Nummerierung der Steigstränge

4. Erstellung des Gutachtens

  • Zusammenführung aller Dokumente
  • Einarbeitung der Objektdaten und verfügbaren Dokumente in das Gutachten
  • Auswertung der Messgeräte
  • Auswertung der Foto-Dokumentation
  • Deutung der orientierenden Untersuchung
  • Wohnung/Raum Zuordnung der Steigstränge
  • Erstellung von Strangskizze
  • Darstellung des Ist-Zustandes der Trinkwasserinstallation in Bild und Schrift
  • Prüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der a.a.R.d.T
  • Benennung der hieraus entstehenden Gefahr für die Trinkwasserhygiene
  • Benennung der Handlungsempfehlungen/Maßnahmen
  • Erstellung der Zusammenfassung
  • Erstellung der Übersicht der Handlungsempfehlungen
  • Benennung von Umsetzungszeitraum für Handlungsempfehlungen/Maßnahmen
  • Erstellung des Anhanges

5. Erstellung von Probenahmeplan für die „weitergehende Untersuchung“

  • Benennung der Probenahmestellen
  • Erstellung von Orientierungshilfe (Strangskizze) für Probenehmer

6. Beratung nach Auswertung der „weitergehenden Untersuchung“

Kurze Kostenschätzung auf Anfrage unter 0175-4133973 oder info@tm-wassertechnik.de

Kontakt und beratung